Nutzung des Bandübungsraumes
Zur Zeit nutzen 11 Bands und 3 Einzelpersonen den Bandübungsraum des Jugendzentrums Bechtolsheimer Hof (siehe Belegungsplan).
Der Raum ist ausgestattet mit Gesangsanlage,Schlagzeug,
Bassamp, 2 Gitarrenboxen (4x12), 2 Gitarren Topteile und CD-Player.
Wer den Übungsraum an den freien Terminen belegen möchte , kann im Büro des b-hofes nachfragen.
Benutzungsordnung für den Bandübungsraum des JUZ Bechtolsheimer Hof
Für die Nutzung des Bandübungsraumes des Jugendzentrums Bechtolsheimer Hof ist eine Kaution von 100 € zu hinterlegen. Dieser Betrag wird durch eine Quittung bestätigt und kann durch Vorzeigen des Beleges wieder abgeholt werden, wenn die Band ausscheidet und keine Schäden verursacht hat. Vor dem ersten Proben is t eine Einweisung nötig, die durch einen Mitarbeiter des Hauses vorgenommen wird.
Für Bands, die für die Nutzung des Proberaumes einen Schlüssel ausgeliehen haben, gilt folgendes:
Die Schließanlage des Jugendzentrums muss bei Verlust eines Schlüssels ersetzt werden. Der Wert der Schließanlage liegt bei etlichen Tausend Euro.
Jedes Bandmitglied, das den Schlüssel hat, ist deshalb für den der Band übergebenen Schlüssel verantwortlich und haftet bei Verlust in voller Höhe.
Bands, die über keinen eigenen Schlüssel verfügen, müssen sich diesen vor Beginn der Übungszeit bei Linda, Chris, dem Praktikanten oder dem Gitarrelehrer ausleihen und nach dem Öffnen der Tür wieder zurückbringen.
Das gleiche gilt nach Beendigung der Übungszeit.Die Proberaumtüre darf auf keinen Fall offen bleiben. Die Bands dürfen nur in der im Übungsplan vereinbarten Zeit den Proberaum nutzen.
Ausnahmen müssen mit den zuständigen Vertretern des Hauses abgesprochen werden.
Die Bandmitglieder sind für den ordnungsgemäßen Zustand des Proberaumes verantwortlich und haften bei Schäden oder Verlust der Instrumente oder der Anlage.
Daher ist die Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit der Anlage bei Beginn der Übungszeit zu überprüfen und gegebenenfalls den zuständigen Pädagogen des Hauses mitzuteilen.
Im Proberaum herrscht ein striktes Rauch – und Alkoholverbot! Bei Nichtbeachtung dieser Benutzungsordnung wird die Nutzung des
Proberaumes untersagt.
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