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Auszug aus dem Jugendschutzgesetz (gültig seit 1.4.2003)
Die wichtigsten Regelungen
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Alkoholabgabe:
Wein und Bier nur an Jugendliche ab 16 Jahren. Ausnahme: Ab 14 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern).
Branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel nur an Erwachsene über 18 Jahren.
Tanzveranstaltungen, Diskothekenbesuch:
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur mit Erziehungsberechtigten. Jugendliche ab 16 Jahren längstens bis 24.00 Uhr. Ausnahmen: in Begleitung eines Erziehungsberechtigten keine Einschränkung.
Bei Veranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe (Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren bis 22.00 Uhr; Jugendliche ab 14 Jahren bis 24.00 Uhr)
Rauchen ist seit 01.09.2007 ab 18 Jahren erlaubt.
Kinder ab 6 dürfen in Filme, freigegeben ab 12 Jahren, ausschließlich in Begleitung der Eltern!
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